Immobilien
Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Oftmals müssen erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden. Das Ganze meist in kurzer Zeit.
Damit sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferseite bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrags gewährleistet ist, hat der Gesetzgeber die Mitwirkung von Notaren vorgesehen. Als unparteiische und unabhängige Berater haben Notare die Interessen aller Parteien im Blick und sorgen für faire und ausgewogene Regelungen.
Notare achten dabei insbesondere darauf, dass die Vertragsparteien keine ungesicherten Vorleistungen erbringen. Dadurch ist gewährleistet, dass einerseits die erwerbende Partei den Kaufpreis erst dann zahlen muss, wenn ihr (lastenfreier) Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist, und andererseits die veräußernde Partei ihr Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Beim Vollzug des Kaufvertrages steht der Notar den Parteien ebenfalls zur Seite: Er führt die Korrespondenz mit Grundbuchämtern, Banken, Behörden und anderen Beteiligten.
Mein Team und ich stehen Ihnen selbstverständlich auch in allen anderen immobilienrechtlichen Angelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kaufverträge
einschließlich Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
Begleitung von
Neubau- und Sanierungsprojekten
u.a. Bauträgerverträge und Teilungserklärungen
Bestellung von
Erbbaurechten und Dienstbarkeiten
u.a. Nießbrauch, Wohnungsrechte, Wegerechte etc.
Sonstige Angelegenheiten
u.a. Löschung von Belastungen, Grundbuchberichtigungen,
Verwalterzustimmungen und Vollmachten