Notarkosten

Die Notarkosten sind gesetzlich vorgeschrieben und besonders sozialverträglich .

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das
Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich.

Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notarinnen und Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen.

Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass die notarielle Tätigkeit unabhängig von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden kann. 

Das notarielle Gebührensystem ist damit besonders sozialverträglich.

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil:

Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungstermine.

Eine Harvard-Studie zur Kostenstruktur bei Grundstückstransaktionen zeigt, dass Notarinnen und Notare in Deutschland nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit gewährleisten, sondern im internationalen Vergleich auch sehr günstig sind.

Die Höhe einer einzelnen Gebühr kann mit Hilfe eines Gebührenrechners ermittelt werden.

Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere berücksichtigt der Gebührenrechner keine spezifischen Mindest- und Höchstgebühren, wie sie für einzelne Tätigkeiten bestimmt sein können.

Hier gelangen Sie zum

GEBÜHREN-RECHNER