Unternehmen & Vereine
Das Führen eines Unternehmens stellt an Inhaber/-innen hohe Anforderungen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass ein Betrieb einen dynamischen Organismus darstellt, der jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen erfordert.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dabei nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen.
Notare können schon aufgrund ihrer Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe sein.
Zahlreiche Vorgänge im Gesellschaftsrecht können inzwischen auch online in einer Videokonferenz beurkundet bzw. beglaubigt werden. Das notarielle Online-Verfahren ist zulässig für:
- Gründungen einer GmbH,
- Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags
- Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister
Die Videobeurkundung erfolgt über ein von der Bundesnotarkammer betriebenes Portal. Sie benötigen lediglich einen Laptop oder Tablet sowie ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier: https://online-verfahren.notar.de.
Selbstverständlich können die vorgenannten Vorgänge stets auch wie gewohnt in Präsenz vorgenommen werden.
Sprechen Sie uns gerne an!
Gründung von Unternehmen
z.B. GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG
Gesellschaftsrechtliche
Strukturmaßnahmen
Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz (Formwechsel, Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen)
Sonstige gesellschaftsrechtliche Vorgänge
Unternehmenskaufverträge und Anteilsübertragungen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Begleitung von Hauptversammlungen
Registeranmeldungen
zum Handels-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister