Vorsorge für den Notfall

Der Notfall sollte – zumindest in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur die allgemeine persönliche Lebensführung wesentlich verändern. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge – auch rechtlich –  nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Zwar gibt es seit dem 1. Januar 2023 in diesem Fall ein Ehegattennotvertretungsrecht, doch kann auch der Ehegatte in solchen Situationen nur sehr eingeschränkt für die betroffene Person handeln und entscheiden.

Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass fremde Personen (d.h. insbesondere ein gerichtlich bestellter Betreuer) allein über das eigene Wohlergehen entscheiden.

Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen können auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Ebenfalls kann dort ein Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht eingetragen werden.

Weitere Informationen, insbesondere zu einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten, erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!

Generalvollmachten

Einräumung umfassender Vertretungsbefugnis in allen Angelegenheiten

Vorsorgevollmachten

Vertretungsbefugnis in persönlichen Angelegenheiten

Sonstige Vorsorgeurkunden

Betreuungs- und Patientenverfügungen