Vererben & Schenken

Für den Übergang von Vermögenswerten im Todesfall gilt zunächst die gesetzliche Erbfolge vor. Diese hat jedoch zahlreiche Schwächen. So bleibt unberücksichtigt, ob die Erblasserin oder der Erblasser zu einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hatte oder zuletzt kein Kontakt mehr bestand. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob erbberechtigte Angehörige auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen.

Das Gesetz ermöglicht es jedoch, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger (Ankömmlinge, Eltern, Ehegatten) sind gewisse Grenzen gesetzt.

Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: 

  • Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (sog. vorweggenommene Erbfolge).
  • Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden (durch Testament oder Erbvertrag).

Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, sodass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Notare können in einem Gespräch mit den Beteiligten  die für sie individuell richtige Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen. Dabei bietet ein notarielles Testament gegenüber einem handschriftlichen Testament oftmals auch kostenmäßige Vorteile.

Darüber hinaus werden erbfolgerelevante notarielle Urkunden seit 2012 in dem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet. So ist sichergestellt, dass der notariell festgelegte letzte Wille auch Geltung erlangt.

Weitere Informationen, insbesondere zu einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten, erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!

Lebzeitige Verfügungen

Schenkungen / Übertragungen als vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolgeplanung

Letztwillige Verfügungen

Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtverträge

Sonstige erbrechtliche Angelegenheiten

Erbauseinandersetzungen, Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen